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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGBs kommen zur Anwendung, wenn ein Vertrag zwischen dem Unternehmen Manuel Hutsteiner und dem Vertragspartner zur Herstellung von Werken geschlossen wird. Das Unternehmen Manuel Hutsteiner erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten, sofern keine Änderung durch das Unternehmen Manuel Hutsteiner bekanntgegeben wird auch, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten auch dann wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

Alle Angebote des Unternehmen Manuel Hutsteiner sind freibleibend und unverbindlich.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen

Alle Urheberrechte und Leistungsschutzrechte stehen dem Werkhersteller zu. Nutzungsbewilligungen gelten nur bei ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung als erteilt. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrages entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung, nur für das Ausdrücklich bezeichnete Medium des Vertragspartners und nicht für Werbezwecke als erteilt. 

Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei jeder Nutzung dieser Werke den Namen des Werkherstellers gut lesbar dem konkreten Werk eindeutig zuordenbar anzubringen. Die Nutzungsbewilligung gilt nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung erfolgt. Der Werkhersteller ist berechtigt, die Werke mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet für die Integrität dieser Herstellerbezeichnung zu sorgen. 

Jede Veränderung der Werke bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Werkherstellers. Eine Veröffentlichung dieser veränderten Werke bedarf einer weiteren ausdrückliche Zustimmung des Werkherstellers. 

3. Eigentum am Filmmaterial

Das Eigentumsrecht an analogen belichteten Filmmaterial steht dem Unternehmen Manuel Hutsteiner zu. Diese werden dem Vertragspartner gegen angemessenes vereinbartes Honorar überlassen. 

Bei digitaler Fotografie bleibt das Eigentumsrecht an den Rohdateien sogenannte RAW-Files bei Fotos und die einzelnen Roh-Aufnahmen sogenannte Footages bei Videos beim Werkhersteller. Das Unternehmen Manuel Hutsteiner übergibt dem Vertragspartner nur die für ihn bearbeiteten Dateien (Bearbeitetes Foto und geschnittenes Video). Nur bei ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung übergibt das Unternehmen Manuel Hutsteiner gegen angemessenes Honorar diese Dateien an den Vertragspartner. 

Das Unternehmen Manuel Hutsteiner wird die Dateien für mindestens bis 14 Tage nach Fertigstellung des Werkes archivieren. Im Falle eines Verlustes steht dem Vertragspartner kein Anspruch zu. 

4. Rechte Dritter

Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält das Unternehmen Manuel Hutsteiner diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß §78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüche gemäß §1041 ABGB.

Sollte das Unternehmen Manuel Hutsteiner für die Bearbeitung von Werken Dritter beauftragt werden, versichert der Vertragspartner, dass er hierfür berechtigt ist und stellt das Unternehmen Manuel Hutsteiner von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen. 

5. Verlust und Beschädigung

Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von für den Auftrag hergestellten Werke haftet das Unternehmen Manuel Hutsteiner nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jede Haftung ist auf die Wiederholung der Herstellung der Werke beschränkt. Das Unternehmen Manuel Hutsteiner haftet insbesondere nicht für allfällige Reise und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten oder für entgangene Gewinne, Folge- und immaterielle Schäden. Dies gilt auch entsprechend für übergebene Vorlagen und Werke. Wertvolle Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern. 

6. Vorzeitige Auflösung

Das Unternehmen Manuel Hutsteiner ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Ein solche wichtiger Grund ist insbesondere, wenn über das Vermögen des Vertragspartners Konkurs oder ein Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahren abgewiesen wird, wenn der Vertragspartner die Zahlung einstellt, wenn berechtigte Zweifel an der Bonität des Vertragspartners bestehen.

7. Gewährleistung

Das Unternehmen Manuel Hutsteiner wird den Auftrag sorgfältig ausführen. Es kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist das Unternehmen hinsichtlich Art der Durchführung des Auftrages frei. Für Mängel, die auf die unrichtige oder ungenaue Anweisung des Vertragspartners zurückzuführen sind wird nicht gehaftet. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Spähre des Unternehmens Manuel Hutsteiner liegen, wie Wetterlage, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, Krankheit etc… . Allfällige Mängel sind dem Unternehmen Manuel Hutsteiner binnen 7 Tagen ab Lieferung schriftlich bekannt zugeben. Wird diese Mängelrüge nicht rechtzeitig erfüllt, erlischt der Anspruch auf Gewährleistung. Verdeckte Mängel sind unverzüglich bei ihrer Entdeckung zu rügen. 

8. Honorar

Dem Unternehmen Manuel Hutsteiner steht das vereinbarte Honorar zu. Mangels einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung steht dem Unternehmen Manuel Hutsteiner ein angemessenes Honorar zu. Das Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von einer Entscheidung Dritter abhängt. Alle Material- und sonstigen Kosten, insbesondere Reisekosten sind gesondert zu bezahlen. Alle Änderungen der Durchführung durch den Vertragspartner gehen zu seinen Lasten. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages abstand, so ist mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu entrichten. Im Falle von Terminänderungen ist ein dem vergeblich erbrachten Zeitaufwandes entsprechendes Honorar zu bezahlen. 

9. Lizenzhonorar

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes Vereinbart ist, steht dem Unternehmen Manuel Hutsteiner ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.

10. Zahlung

Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme fällig. Das Resthonorar ist nach Beendigung des Werkes, bzw. ab Rechnungslegung zu bezahlen. Bei Aufträgen die mehrere Einheiten umfassen ist das Unternehmen Manuel Hutsteiner berechtigt, erst nach Lieferung aller Einzelleistungen Rechnung zu legen. Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen Manuel Hutsteiner berechtigt, Verzugszinsen sowie Betreibungskosten zu verrechnen.  Allfällige Werknutzungsbewilligungen gelten erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars als erteilt. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt liegt kein Rücktritt des Vertrages. 

11. Verwendung der Werke zu Marketingzwecken des Unternehmen Manuel Hutsteiner

Das Unternehmen Manuel Hutsteiner behält sich das Recht vor, für den Vertragspartner hergestellte Werke für sein eigenes Marketing zu verwenden. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass alle involvierten Personen damit einverstanden sind und durch diese Verwendung keine Rechte von Dritten verletzt werden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung. zu Marketingzwecken seine ausdrückliche Zustimmung. Er verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigen Bild nach §78 UrhG und Verwendungsansprüche gem §1041 ABGB. Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass Personenbezogene Daten und insbesondere die hergestellten Werke im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Unternehmen Manuel Hutsteiner verarbeitet werden. 

12. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Unternehmens Manuel Hutsteiner, nämlich in Linz.